U18 - FORMULAR


Einlass für junge Menschen unter 18 Jahren?

Geht - aber nur in Begleitung einer von den Eltern benannten "erziehungsbeauftragten" Person und dem entsprechenden Nachweis.  

Dazu bitte das nachfolgende Formular herunterladen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und am Veranstaltungstag am Einlass vorzeigen.


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Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz enthält u. a. Zeit- und Altersgrenzen für den Besuch von Kinos, Gaststätten und Diskotheken durch Kinder und Jugendliche.

Diese Zeit- und Altersgrenzen werden weitgehend aufgehoben, wenn Eltern ihren Sohn oder ihre Tochter beim Besuch der oben genannten Einrichtungen begleiten.

Alternativ können Eltern eine „erziehungsbeauftragte Person“
benennen, die ihren Sohn oder ihre Tochter begleitet.

Dazu wird das nachfolgende Formular benötigt!
Formular_erziehungsbeauftragte_Person_02
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